Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 125 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Stand: 13.04.2025
Hat das Bundesverwaltungsgericht bei einer Berufungsentscheidung den Anspruch einer oder eines Beteiligten auf das rechtliche Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, versetzt es, sofern die oder der Beteiligte noch beschwert ist, von Amts wegen oder auf Antrag insoweit das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass der Entscheidung bestand. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Berufungsgericht zu stellen und zu begründen.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 125 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 29.04.2026 – 2 WD 4.26, 2 WD 4.26 (2 WD 30.24)Zitiert von 1
- BVerwG, 09.06.2017 – 2 WDB 4/16 · Teilrechtskraftbescheinigung
- BVerwG, 13.08.2025 – 2 WDB 6.25, 2 WDB 6.25 (2 WDB 3.25)Auslegung von Rechtschutzbegehren; Anhörungsrüge; Antrag nach § 33a StPO im wehrdisziplinargerichtlichen VerfahrenZitiert von 2
- BVerwG, 25.08.2026 – 2 WDB 7.26, 2 WDB 7.26 (2 WDB 4.26)Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Gehörsverletzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 10.08.2026 – 2 WD 14.26, 2 WD 14.26 (2 WD 45.25)Erfolglosigkeit einer Anhörungsrüge wegen behaupteter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 13.05.2026 – 2 WD 5.26, 2 WD 5.26 (2 WD 31.24)Wehrdisziplinarverfahren: Erfolglosigkeit einer Anhörungsrüge wegen unzureichender Begründung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 16.02.2026 – 2 WD 1.26, 2 WD 1.26 (2 WD 28.24)
- BVerwG, 05.10.2022 – 1 WB 48.22Ablehnungsgesuche gegen Berufsrichter und ehrenamtliche Richter im Anhörungsrügeverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 6
- BVerwG, 17.02.2020 – 2 WDB 6/19Aufhebung einer unverhältnismäßig langen Einbehaltung von RuhegehaltZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 125 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.